Eintragung eines denkmalgeschützten Gebäudes am Beispiel der Ev. Kirche Duisburg-Meiderich

Die vorliegende Arbeit über die „Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude am Beispiel der mittelalterlichen Pfarrkirche St. Georg in Mittelmeiderich, Duisburg (NRW)“ soll aufzeigen, wie Denkmalpflege am praktischen Beispiel angewandt wird.
Die Hausarbeit folgt auf die Teilnahme an einer Blockübung im Schleswiger Landesamt für Denkmalpflege bei Herrn Dr. Ickerodt und Herrn Dipl.-Prähist. Siegloff.
Für diese Arbeit dient das Gebäude der Kirche der Evangelischen Kirchengemeinde Meiderich. Aufgrund des persönlichen Bezugs und der persönlichen Erlebnisse während der Kirchensanierung und nicht zuletzt dem erweiterten Wissen, dass die Autorin bei einem Praktikum in der Stadtarchäologie Duisburg erwerben konnte, soll diese Arbeit der Versuch sein, einen groben Abriss über die Geschichte der Kirche zu liefern.
Da die Kirche im Jahr 1985 unter Denkmalschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt wurde, wird hier das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen.
Des Weiteren ist die Ev. Kirche Mittelmeiderich ein besonders wertvolles Denkmal, dass es zu schützen gilt, da es neben der Eigenschaft eines Baudenkmals nach der dritten Grabung in den Jahren 2004-2009 um ein Bodendenkmal erweitert wurde, dessen Substanz innerhalb der Kirche entdeckt wurde.
Die Problematik der Literatur ergibt sich durch die wenigen Publikationen der Grabungen. Viele der in dieser Arbeit aufgezeigten Argumente, Situationsbeschreibungen und Erlebnisse basieren auf den Gesprächen, die in den letzten Jahren mit den Gemeindegliedern und den Presbyteriumsmitgliedern geführt wurden sowie den persönlichen Erinnerungen der Autorin aus der eigenen Arbeit im Presbyterium während der Sanierung.
Abgesehen von den im Text angegebenen Quellen enthält die vorliegende Arbeit Wissen aus dem Heft „Duisburg Denkmalthemen 5 – Die mittelalterliche Pfarrkirche St. Georg in Mittelmeiderich“, welches von der Stadtarchäologie herausgegeben wurde. Ebenso war die Homepage der Ev. Kirchengemeinde eine Quelle.

Gesetzliche Grundlagen zur Erhaltung von Baudenkmälern und Bodendenkmälern

Die gesetzlichen Grundlagen, welche in diesem Kapitel aufgeführt werden, sind Auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese sind für die Arbeit und die Erläuterung des Vorgehens für die Renovierung der Kirche in Mittelmeiderich, Duisburg, grundlegend.
Das DSchG des Landes Nordrhein-Westfalen hat als Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen laut §1 (1) die Aufgabe, Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler auf Dauer in ihrer Substanz zu erhalten. Dazu ist die Untere Denkmalbehörde des Landes laut §2 (1) DSchG in der Lage, Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zu verpflichten, das Denkmal in einer ihnen zumutbaren Weise zu nutzen. Dies beinhaltet auch, dass bei Schäden oder möglichen Renovierungsarbeiten der Eigentümer sowie mit gewissen finanziellen Mitteln das Land (§31 (1)) aufkommen muss, da der Eigentümer das Denkmal instand halten, instand setzen, sachgemäß behandeln und vor Gefährdung schützen muss (§7 (1)). Die finanziellen Mittel des Landes können in Form von Förderungen durch Zuschüsse, Darlehen und Zinszuschüssen vergeben werden.
Für die Beteiligung an finanziellen Mitteln muss ein Denkmal in die Denkmalliste aufgenommen werden. Diese Liste beinhaltet Denkmäler, die eine besondere Bedeutung inne haben (§3 (1)), welche einen historischen Wert und einen begründeten Ortsbezug vorweisen können (§3.(2)). Sobald eine Unterschutzstellung gilt, unterliegt der Denkmalbereich den Vorschriften des DSchG. Für die Führung der Denkmalliste und den Vollzug des DSchG ist die Kommune (Stadt), also die Untere Denkmalbehörde zuständig. Für die Stadt Duisburg, in welcher das Beispielobjekt dieser Arbeit steht, ist die Stadtarchäologie Teil der Unteren Denkmalbehörde.
Laut §9 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen Denkmäler nur nach Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde verändert, beseitigt, an einen anderen Ort verlegt oder anderweitig genutzt werden.
Des Weiteren beinhaltet das DSchG des Landes Nordrhein-Westfalen den §38, der explizit auf Kirchen und Religionsgemeinschaften zugeschnitten ist.

§38 Mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften soll die Zusammenarbeit bei Schutz und Pflege ihrer Denkmäler fortgesetzt werden. Bei Entscheidungen über diese Denkmäler haben die Denkmalbehörden die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften festgestellten Belange der Religionsausübung zu beachten.

Geschichte der Kirche

Für das Jahre 873/874 ist die erste Erwähnung eines Dorfes Namens Mietherge in den Akten des Stadtarchivs verborgen. Dies ist eine Schenkung des Dorfes an das Kloster in Gerresheim in der Nähe des heutigen Düsseldorfs. Jenes Dorf Mietherge entwickelte sich später zu einem heutigen Stadtteil Duisburgs, Meiderich. Die Erwähnung der Schenkung allerdings ist eine Fälschung.
Im Jahr 1928 wurde im Westen des heutigen Stadtteils Meiderich bei einer Neustrukturierung des damaligen Markplatzes ein fränkisches Grab aus der Merowingerzeit entdeckt (FRANK 1998, 481). Dieses ist jedoch ohne weitere Belege für eine genaue Datierung der Entstehung des Dorfes.
Auf Grund dessen ist die erste Erwähnung des Dorfes, das sich später Medriki nennt, für das 10. Jahrhundert belegt. In den Verzeichnissen (Urbaren) der Abtei Werden wird die Siedlung Medriki erwähnt, woraufhin erst im Jahr 1217 die erste Ernennung eines Pfarrers namens Cunradus belegt ist. Erst 83 Jahre später wird die Kirche, die dem Heiligen Georg geweiht ist, erstmalig genannt. Mitte des 19. Jahrhunderts beschreibt Pfarrer H. J. Graeber den Abbruch eines alten Kirchenschiffs von St. Georg, wobei er betont, das Mittelschiff sei weit älter als die Seitenschiffe und scheint im romanischen Stil aus der Mitte des 11. Jahrhunderts zu entspringen (GRAEBER 1912). Seinen Erläuterungen zufolge war St. Georg eine einschiffige Basilika, welche auf Granitblöcken und Findlingen aus der Eisenzeit errichtete worden war.
Erst aus dem Jahr 1311 sind weitere Baumaßnahmen für St. Georg in den Unterlagen der Gemeinde verzeichnet. Das Kirchenschiff wurde um zusätzliche zwei Seitenschiffe erweitert. Dies unterstützt die These des Pfarrers H. J. Graeber. Das damalige Kirchspiel Mederiki wird zwischen der Stadt Duisburg und dem Stift Hamborn eingegrenzt. Erst im Jahr 1332 unterteilt der Probst in Xanten das große Kirchspiel Meiderich in drei weitere kleine Distrikte: Unter-, Ober- und Mittelmeiderich. Letzteres wird zum Kirchspielhauptort, da es zentral und in Reichweite der anderen Distrikte liegt.
Kurz vor dem Einzug der Reformation 1547 durch den reformierten Pfarrer Caspar op ten Hof erhält die Kirche im Jahr 1502 einen neuen Kirchturm. Wo die Glocke aus dem 14. Jahrhundert bis zu diesem Zeitpunkt gehangen hat, ist ungewiss. Jedoch ist nach Untersuchungen durch Glockenfachleute die Entstehung der Glocke in das auslaufende 14. Jahrhundert zu datieren. Die noch heute am Kirchturm lesbare Inschrift über dem Haupteingang belegt die Entstehung des Kirchturmes im Jahr 1502:
„Anno Domini 1502, op sint Jorris avet, is die irste stein an dissen toorn geleid. Jesu, Maria, Joseph. Amen.“
In der Übersetzung der im ortseigenen Dialekt geschriebenen Inschrift heißt es: „Im Jahre des Herrn 1502, am St. Georgs Abend, ist der erste Stein an diesem Tor gelegt worden. Jesu, Maria, Joseph. Amen.“
Von diesem Zeitpunkt an verändert sich nur noch das Kirchengebäude, der Turm bleibt unberührt. Die im 16. Jahrhundert angebauten Kirchenschiffe in Höhe des Mittelschiffs lassen das Gotteshaus zu einer großen Hallenkirche erstrahlen. Der Grundriss des Urkatasters von 1834 zeigt die bis 1862 erhaltene Kirche St. Georg
Durch die zunehmende Industrialisierung des Ruhrgebiets und den großen Andrang der Gemeinde zu den Gottesdiensten soll die Kirche in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausgebaut werden. Jedoch stürzt im Jahr 1862/63 das gotische Kirchenschiff ein. Daraufhin entsteht eine neue, im neogotischen Stil errichtete, dreischiffige Hallenkirche mit großen, quadratischen Mittelschiffpfeilern, die dem romanischen Bau nachempfunden sind. Sie ist asymmetrisch, in der Form eines Kreuzes, mit einem großen, polygonalen Chor und mit den für das 19. Jahrhundert typischen starken Außenstreben versehen.
Die im 14. Jahrhundert gegossene Glocke wird im Jahr 1905 durch drei neue Glocken ersetzt und einige Jahre später als Wahrzeichen der Kirche vor der Kirche platziert.
Während des 2. Weltkrieges wird die Kirche größtenteils verschont. Zum Ende des Krieges trifft eine Fliegerbombe die Südostecke der Kirche, detoniert dort aber nicht und kann später entfernt werden (Erzählungen von Augenzeugen).
Der Turm ist bis heute in seinem originalen Zustand von 1502 und somit mittlerweile 512 Jahre alt.

Eintrag der Kirche als Baudenkmal

Aufgrund der eindrucksvollen Geschichte, welche die Kirche und ihre Vorgängerkirchen aufweisen können, besteht nicht nur ein sehr starkes öffentliches Interesse an dem Gebäude, sondern gerade auch ein gesteigertes kirchengeschichtliches, städtebauliches und wissenschaftliches Interesse. Aus diesen Gründen stellte die Gemeinde der heutigen ev. Kirchengemeinde Mittelmeiderich zur Mitte des 20. Jahrhunderts den Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes.
Als am 13.03.1985 das Metallschild, welches die Kirche als Denkmal ausweist, an dem Turm befestigt wird, bestätigt das Land Nordrhein-Westfalen, dass die ev. Kirche ab sofort unter Denkmalschutz stehe.
Die angelegte Aktenkarte, welche die Kirche mit der laufenden Akten-Nr. 40 bestätigt, lautet:
Die ehem. kath. Kirche St. Georg stammt etwa aus dem 11. Jahrhundert und stürzte bei Umbauarbeiten 1862 ein. Die neugotische Kirche von 1863 ist eine kreuzförmige Anlage von 33m lichter Länge (ohne Turmhalle) und fast 22 m Breite, mit Umfassungsmauern aus Backstein, die am Langhaus auf den alten Fundamenten stehen. Mit den bescheidenen Mitteln einer Innengliederung in Holzkonstruktion bietet der Bau eine originelle Lösung eines zentralen protestantischen Predigtraumes in gotisierenden Formen. Am Erhalt der Kirche besteht ein öffentliches Interesse, da sie bedeutend für die Geschichte der Menschen sowie für Städte und Siedlungen ist und für die Erhaltung kirchengeschichtliche, städtebauliche und wissenschaftliche Gründe vorliegen.
Am 13.03.1985 wurde die ev. Kirche Mittelmeiderich offiziell als Baudenkmal mit der Eintragung gemäß §3 (2) DSchG in die Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen

Chronologie der Grabungen

1958

Seit den 1960er Jahren war die ev. Kirche in Mittelmeiderich Objekt von drei archäologischen Untersuchungen. Im Jahr 1958 führte der Leiter des Niederrheinischen Museums, Fritz Tischler, während Sanierungsarbeiten die archäologische Begleitung durch. Im damals noch nicht unter Denkmalschutz stehenden Westturm wurden zwei Wände ausgeschachtet um eine neue Heizung zu verlegen. Der dabei hervortretende Ziegelboden der Vorgängerkirche ist ein überraschender Fund und wird dokumentiert. In 0,5 m Tiefe lassen sich Mauerstrukturen des Turmfundamentes erkennen, die auf eine Entstehung des Turmes vor dem 16. Jahrhundert deuten. Der Ziegelfußboden, welcher in Stromschicht verlegt worden war, wurde durch zwei ältere Gräber gestört. Diese beiden Gräber lassen womöglich auf einen Friedhof deuten, der um die frühere St. Georgs Kirche angelegt wurde. Rechts der Gräber schlossen sich die Funde der Findlinge an, auf denen der Turm erbaut worden war.
Auch aufgrund dieser Befunde, welche die bisher sehr spärlichen schriftlichen Belege des Kirchenbaus untermauerten, kam es 20 Jahre nach der Grabung zur Unterschutzstellung der Kirche.

2006

Der kalte und verschneite Winter 2003 machte nicht nur allen Gemeindemitgliedern der ev. Kirchengemeinde, sondern auch den Ämtern, die sich um das denkmalgeschützte Gebäude kümmerten, klar, dass sowohl der Einbau einer neuen Heizung als auch die grundlegende Sanierung der Kirche in Angriff genommen werden müssen. Aufgrund eines Schadengutachtens aus dem Frühjahr 2004, welches die anstehende Baukostensumme auf rund 1,4 Mio. Euro schätzte, trafen sich im Mai 2004 einige Mitglieder des Presbyteriums (Leitungsgremium der ev. Kirchengemeinde), jeweils ein Sachverständiger der Landeskirche und des Ev. Gesamtverbandes Duisburg mit Vertretern der Oberen und Unteren Denkmalbehörde der Stadt Duisburg sowie einem Mitarbeiter der Bundesstiftung Denkmalschutz (HÖMMA 2004). Alle Vertreter kamen zu der einheitlichen Meinung, dass dieses Gebäude dringend saniert werden müsse. So wurde schon zu Beginn des Jahres 2005 der erste Bauabschnitt in Angriff genommen und die Kirche für die Öffentlichkeit gesperrt. Aufgrund der verzögerten finanziellen Mittel, die der Gemeinde zur Verfügung standen, wurde zuerst die große 41-jährige dreimanualige Orgel mit 43 Registern fachmännisch aus der Kirche entfernt, da man befürchtete, sie könne Schaden nehmen. Daraufhin konnten Mitte 2005 die ersten Innenarbeiten in der Kirche getätigt werden. Ein Jahr später wurde eine Duisburger Grabungsfirma von der Stadtarchäologie der Stadt Duisburg beauftragt, die Heizungsverlegung in der Kirche zu beaufsichtigen. Ein weiteres Mal stoß man im Westturm auf den gestörten Fußboden und die Findlinge der Grundmauern. Außerdem wurde der Putz der östlichen Fassade des Turms entfernt.

2008

Als im Jahr 2008 der Fußboden des Kirchenschiffs abgetragen wurde, fand man im Ostteil der Kirche und in den Gängen Stampflehm. Dieser enthielt die Mauerstrukturen der alten St. Georgskirche. Mit diesem Fund war klar, dass von nun an sämtliche Arbeiten in der Kirche von der Unteren Denkmalbehörde begleitet werden würden. Eine Befunddokumentation der Stadtarchäologie zeigte, dass die vorerst nur einwöchige Notgrabung nicht ausreichen würde um das gesamte Befundspektrum zu erfassen. Nach Absprache mit der Gemeinde erhielten die Mitarbeiter der Stadtarchäologie für Juni 2008 eine weitere Grabungskampagne von einer Woche. In diesem Zeitraum legten sie Teilbereiche des Chores der romanischen und gotischen Kirchenbauten frei. Des Weiteren konnte man einen Mittelschiffspfeiler aufnehmen. Nach diesen weiteren Befunden sahen die Stadtarchäologen die Notwendigkeit, auch den Betonboden, auf dem die Kirchenbänke gestanden hatten, heraus zu nehmen. Mit dem Fund weiterer Mauerfundamente dokumentierten die Archäologen die gesamte Fläche und schlossen die Arbeiten an und in der Kirche ab.
Im Jahr 2009 wurde die Kirche grundsaniert und mit neuem Aufbau und Altar sowie neuen Bänken und Fenstern eröffnet.


Finanzierung der Grabungen und Sanierungen innerhalb der Kirche


Wie schon in Kap. 2 dieser Arbeit erwähnt, stehen laut §31 (1) für die Erhaltung und den Schutz von Denkmälern dem Land und den Kommunen Gelder zur Verfügung, die an die jeweiligen Träger verteilt werden können. Aufgrund der besonderen Höhe der finanziellen Mittel die es bedurfte, die gesamte Ev. Kirche in Mittelmeiderich nach Denkmalschutzgesetz zu sanieren und neu einzurichten, wurde den Anträgen der Gemeinde statt gegeben. So musste die Kirchengemeinde selbst nur für 30% der gesamten Baukosten aufkommen. Da die Untere Denkmalbehörde vor der Veränderung eines Denkmals laut §9 festlegt, was verändert werden darf und wie eine „neue“ Kirche aussehen darf, durfte das Presbyterium nur unter bestimmten Kriterien den Auftrag einer Neugestaltung an das Architektenbüro weiter geben.
Eine große Investition in die Kirche indes bedeutet für eine Gemeinde, dass viel dafür getan werden muss. Neben den finanziellen Mitteln, die Land und Bund stellten, mussten auch weitere Investoren gefunden werden. Da die Kirche ein Denkmal der besonderen Art für die Meidericher Gemeinde darstellte, war es naheliegend, dass mit dem Denkmal geworben wurde. So gab es z.B. im Jahr 2002 (als schon fest stand, dass die Kirche saniert werden müsse) ein sehr großes Gemeindefest „Saxa Viva“, das allein dem 500. Geburtstag des Kirchturms gewidmet war. Sämtliche Einnahmen und Spenden von diesem Fest flossen in die Sanierung. Ebenso bezog man bekannte Gemeindeglieder mit ein. So konnten Dachdecker, Architekten und verschiedene ehrenamtliche Helfer durch die Mithilfe ihrer Unternehmen einen wertvollen Beitrag leisten. Nicht zu vergessen sind ausgehängte Plakate und Werbungsanzeigen, die den Kirchturm mit dem Denkmalschild zeigten. Besonders durch das Werben mit dem unter Denkmal gesetzten Kirchengebäude fühlten sich auch Bürger Meiderichs angesprochen zu spenden, die nicht Gemeindeglieder waren oder nur selten in die Kirche gingen. Das Verständnis der Bürger, ein Denkmal, das für Mittelmeiderich steht, zu bewahren, ist in dieser Zeit größer geworden, als es damals absehbar war.

Öffentlicher Umgang mit der Grabung und Sanierung

Ein großes Aktionsfeld in der Denkmalpflege ist der Umgang mit der Öffentlichkeit, ehrenamtlichen Helfern und der lokalen und überregionalen Presse. Neben der oben angesprochenen Bürgerbeteiligung sind große Presseberichte an lokale Meidericher, Duisburger und Rheinländische Zeitungen herausgegeben worden. Dabei wurde gerade auf das besondere Denkmal der Duisburger hingewiesen, das es zu erhalten hieß. In den lokalen Zeitungen war sogar zu lesen, dass z.B. beim Entfernen des Putzes zu Beginn der Sanierung geholfen werden könne. Des Weiteren wurden über die gesamte Dauer der Sanierungen von 2004-2009 immer wieder Pressemitteilungen heraus gegeben, die Fotos der Grabungen und den neuesten Stand der Arbeiten wider gaben. Mit diesen Mitteln konnte immer wieder auf das „besondere Denkmal“ aufmerksam gemacht werde, so dass der Anschluss an die Öffentlichkeit nie verloren ging. Über weitere Gemeindefeste, Turmbegehungen für die Öffentlichkeit und Tage des offenen Denkmals wurden schlussendlich die benötigten Spendengelder eingespielt, welche die Gemeinde brauchte, um „ihr“ Denkmal in voller Pracht wieder erstrahlen lassen zu können. Diese Gelder waren jedoch nur ca. 30% des Anteils der Gesamtkosten. Ohne eine Finanzierung durch Mittel, die durch verschiedene Ämter und den Denkmalschutz möglich geworden sind, wäre diese Finanzierung nicht von der Gemeinde zu leisten gewesen.

Das Denkmal erstrahlt in neuem Glanz

Für Werbezwecke und um zu präsentieren, was durch die Stadtarchäologie entstehen würde, hat sie über die gesamten Grabungen und das Vorgehen der Unteren Denkmalbehörde ein extra Begleitheft herausgegeben. Dies erschien in der Reihe der „Denkmalthemen“ der Stadt Duisburg als 5. Band.
Auch die Funde aus der Vorgängerkirche, z.B. Mauerstücke, werden heute im anschließenden Gemeindezentrum ausgestellt und der breiten Öffentlichkeit präsentiert. Als eine Besonderheit der Grabungen übernahm die Gemeinde einen Teil der Grabung in ihre neue Kirchenkonstruktion. So ist auf dem Fußboden im südlichen Teil der Kirche eine Glasscheibe eingelassen worden. Dort zu sehen sind die Originalmauern der Vorgängerkirche, die mit Lichtspots angestrahlt werden (Abb. 3). So erhält auch die Archäologie und der Denkmalschutz ein weiteres Mal Einzug in das Kircheninnere. Dieses Bodenfenster verdeutlicht jedem Kirchenbesucher, dass aus dem einstigen Baudenkmal mit der Grabung von 2004-2009 ein Bodendenkmal dazugewonnen wurde. Ebenso gilt es, dieses Bodendenkmal zu schützen und auszustellen.
Besonders das Bodenfenster zeigt deutlich auf, dass es sich lohnt, nachhaltig mit dem kulturellen Erbe umzugehen und das ein Erhalt des historischen Zeugniswertes im Mittelpunkt der Denkmalpflege steht. Von den Gemeindegliedern wird es heute stolz und mit Achtung behandelt.

Zusammenfassung / Fazit

In der vorliegenden Arbeit ist ein Überblick über die Sanierung der Kirche in Mittelmeiderich gegeben worden und wie diese mit der Denkmalpflege in Einklang gebracht und unterstützt wurde. Die lange Geschichte der St. Georgskirche, die später in die Ev. Kirche Mittelmeiderich überging, ist Grundlage für eine Unterschutzstellung durch die Untere Denkmalbehörde. Die Aufnahme auf die Liste der Denkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen war für die Gemeinde ein wichtiges Zeichen, welches die Erhaltung des zu schützenden Gebäudes unterstützte. Der Denkmalschutz erhält durch dieses Denkmal wichtiges Wissen über die Religion und den Kirchenbau in dieser Region. Es ist deutlich geworden, dass die Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil der Wissenserkennung und Vermittlung beinhaltet. Das Beispiel der Kirche St. Georg verdeutlicht, dass jener Denkmalschutz wichtig ist, damit Denkmäler so erhalten bleiben, wie es für die Erhaltung des kulturellen Erbes als notwendig erachtet wird.
In dem vorliegenden Fall trägt die Stadtarchäologie als Vertreter der Unteren Denkmalbehörde grundlegend dazu bei, dass die Kirche im Jahr 2009 frisch saniert werden und in ganz neuem Licht erstrahlen konnte.
Sie ist derartig erneut zu einem der beliebtesten Sehenswürdigkeiten des Duisburger Stadtteils geworden und bis heute einer der Kirchen im Raum Duisburg, die den meisten Zulauf an Gottesdienstbesuchern hat. Durch große Kampagnen für den Erhalt der Kirche, einer überlegten und gut strukturierten Öffentlichkeitsarbeit sowohl von Gemeinde- als auch von Behördenseite aus ist es ermöglicht worden, dass die Kirche erhalten bleiben konnte. Jedoch wäre ohne die finanzielle Hilfe der Denkmalbehörden eine Sanierung auf keinen Fall möglich gewesen.

Literaturverzeichnis

DUISBURGER DENKMALTHEMEN 5
Duisburger Denkmalthemen 5. Die mittelalterliche Pfarrkirche St. Georg in Mittelmeiderich. Hrsg. Stadt Duisburg. Duisburg 2009.
DSCHG
Denkmalschutzgesetzt des Landes Nordrhein-Westfalen. Hrsg: Das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen. Stand 17.03.2014.

FRANK 1998
Frank, S., Merowingerzeit am Niederrhein. Die frühmittelalterlichen Funde aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und dem Kreis Heinsberg. Rheinische Ausgrabungen 34. Bonn 1998. 330, 480-482.

GRAEBER 1912
Graeber, H.J., Tausenjährige Geschichte von Meiderich. Meiderich 1912.

HÖMMA 2004
Gemeindezeitschrift HöMMa vom Juni 2004

Internetquellen

Lf.Nr. 40 im Denkmalamt
https://bauauskunft.duisburg.de/online/Gek_online?type=userShow&antr_art_id=501&ba_id=40