Bäume fällen als Auflagenerfüllung

Bäume
Die Bäume als sie noch stehen.

Wenn man den Pachtvertrag für einen Garten unterschreibt, gibt es bei einigen Gärten Auflagen, die zu erfüllen sind. So stehen in unserem Garten zum Beispiel zwei Laubbäume, die nicht in einem Schrebergarten stehen dürfen, weil es „Waldbäume“ sind.

Warum die Bäume von den Vorbesitzern gepflanzt wurde, tja, das weiß keiner

Auf jeden Fall ist jetzt unsere einzige Auflage, dass die beiden Bäume gefällt werden müssen.

Dabei geht es unter anderem um den oben abgebildeten Baum.

Heute hatte ich im Garten dann auch Hilfe. Danie und ich hatten uns vorgenommen, den restlichen Löwenzahn bzw. schon Pusteblumen zu rupfen und den Garten endlich pusteblumenfrei zu machen. Nachdem das schon nach 2 Stunden fertig war, dachten wir:

so, und jetzt ne richtige Aufgabe für uns

Nach den Bemühungen die Regentonnen zu bewegen und von Schnodder zu beseitigen, haben wir die Bäume gesehen und gedacht: das ist für heute genau das Richtige:

schwüles Wetter, direkt auf die Bäume stehende Sonne und wir in langer Hose (wegen des hohen Grases und den dort lebenden Zecken)!

Also ran ans Werk und den Baum erst mal stutzen. Und das haben wir dann auch noch ein wenig gemacht. Davon gibt es hier einige Impressionen 😉

Jetzt steht nur noch der Stamm, der allerdings in einer nicht geringen Höhe. Na gut, das liegt dann wohl demnächst noch an.

Ich danke hier schon mal Danie, die mir mit Rat und sehr viel Tat zur Seite stand!

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